Anmeldung
Mit Beginn jedes Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden. (SOGS § 3 Abs. 2).
Nutzen Sie zum Kennenlernen unserer Schule sehr gern den Tag der offenen Tür, Informationselternabende oder nehmen Sie über das Sekretariat Kontakt auf.
Wir bitten Sie um eine möglichst frühzeitige Anmeldung, spätestens jedoch bis zum 01.10. des Jahres vor der regulären Einschulung. Nutzen sie dafür die Interessensbekundung.
Anmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt können nur noch nach der Zahl der noch offenen Plätze berücksichtigt werden.
Sobald eine Interessensbekundung vorliegt, werden Sie an alle wichtigen Termine erinnert.
Ablauf Anmeldung
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Abgabe Interessensbekundung von Geburt bis spätestens 1.10. im Vorschuljahr des Kindes
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Besuch zum Tag der offenen Tür oder des Informationselternabends ein Jahr vor der Einschulung
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schriftliche Einladung zu einem Kennenlerngespräch zwischen Kind, Eltern und Schule im Herbst vor der Einschulung
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schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung zur Aufnahme an unserer Schule
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Unterschreiben des vollständigen Schulvertrages von Eltern und Schulvorstand
Als Schule in freier Trägerschaft müssen wir zur Kostendeckung Schulgebühren erheben. Diese und weitere Kosten im Schuljahr entnehmen Sie bitte der Kostenübersicht.